Wie wir abrechnen
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gesetzlich Versicherte:
Für die Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Sprachtherapie, die Ihr Hausarzt, Neurologe, HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Internist, Kieferorthopäde oder Psychiater ausstellt.
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privat Versicherte:
Als Privatpatient/in benötigen Sie ein Privatrezept Ihres Arztes.
Auf privater Basis als Präventiv-Maßnahme z.B.:
- optimaler Stimmgebrauch bei Sprechberufen
- Elternberatung zur Sprachförderung ihrer Kinder